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Beiträge des Jahres

Bei einem Kredit sollte man immer genau hinsehen, denn auf den ersten Blick können günstige Kredite durch hohe Gebühren und unflexible Gestaltungen schnell teuer werden, gerade dann, wenn man die Tilgung einmal aussetzen möchte. 

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Kreditkosten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 09. Juni 2009 um 15:16 Uhr
Ein Kreditnehmer erhält Kredit mit der Verpflichtung, den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zum vereinbarten Zeitpunkt

zurückzuzahlen. Die Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in Prozent per annum („% p.a.“) angegeben. Für

Wertpapier- und Dispositionskredite ist in der Regel jedoch kein Tilgungsmodus vorgesehen, die Zinsen werden hier der

Schuld einfach hinzugebucht.

Es gibt auch zinsfreie Darlehen – vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen

verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder der Kommunen können vom

Kreditnehmer auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.

Der Zinssatz richtet sich vor allem nach

  • der Laufzeit des Kredits
  • der Zinsbindungsfrist, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist. Hierbei wird unterschieden
    • Variables Darlehen
    • Festzinsdarlehen
    • Cap-Darlehen
    • Floor-Darlehen   
  • der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditnehmers,
  • den gestellten Sicherheiten
  • dem momentanen und dem erwarteten Zinsniveau.

In geringerem Maße wird der Zinssatz beeinflusst von

  • der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
    • bzw. – bei Fremdwährungskrediten – desjenigen Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und
  •  von dem geplanten Vorhaben, für welches der Kredit verwendet werden soll.

Die Nebenkosten des Kredits können sich in Abhängigkeit vom Kreditvertrag aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen:

  • Vor Kreditvergabe
    • Disagien
    • Kosten der Stellung von Sicherheiten (z. B. Notar- oder Grundbuchkosten)
    • Kosten der Bewertung von Sicherheiten (z. B. Gutachterkosten)
    • Bearbeitungsgebühren (z. B. beim Ratenkredit (*)
    • Bereitstellungszinsen.

  • Während des laufenden Kredits
    • Kreditprovision

  • Bei Beendigung des Kreditvertrags
    • Vorfälligkeitsentschädigung
    • Kosten der Freigabe von Sicherheiten (z. B. Notar- oder Grundbuchkosten)
    • Bearbeitungsgebühren, soweit zulässig.

Hinweis: Nicht alle dieser Kosten sind im Effektivzins enthalten.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, 19. September 2009 um 11:19 Uhr
 
Was ist eine Aktie? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 09. Juni 2009 um 15:37 Uhr
Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG):

  • ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG)
  • der Inbegriff der Rechte und Pflichten derjenigen, welche ihre Einlagen auf die Aktie im Sinne von Nr. 1 geleistet haben (Aktionär) gegenüber der Gesellschaft (etwa §§ 11, 12, 64 AktG, vergleichbar mit dem Geschäftsanteil an einer GmbH)
  • ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft (auch Anteilsschein) verbrieft.

Aktien sind von Aktienoptionen zu unterscheiden - dem Recht, den Kauf oder Verkauf einer Aktie durch einseitige Erklärung ausüben zu dürfen.

In Deutschland werden die Gesellschaften, die ihr Grundkapital in Aktien zerlegen und diesen Anteil verbriefen als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet.


Zuletzt aktualisiert am Samstag, 19. September 2009 um 11:18 Uhr
 
Elektronisches Geld PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 09. Juni 2009 um 14:52 Uhr

Elektronisches Geld ist eine relativ neue Erscheinungsform des Geldes. Bei elektronischem Geld wird ein monetärer Wert in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle auf einem Datenträger, zum Beispiel einer GeldKarte gespeichert.

(Kreditkarten sind kein Elektronisches Geld, da sie keinen Geldbetrag aufgespeichert haben und nur als Ausweise für den Zugriff auf Konten dienen.)

 

 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 19. September 2009 um 11:19 Uhr
 
Was ist ein Kredit? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 09. Juni 2009 um 15:11 Uhr

Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen, Wechsel stellen typische Beispiele für Kredite dar. Durch den Kreditnehmer im Regelfall zurückzugewähren ist bei Geldkrediten der Nennbetrag der kreditieren Geldsumme und bei Warenkrediten eine der kreditieren Ware gleiche Ware. Da der Kreditnehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen oder dieselbe Ware, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.

Daneben bedeutet „bei jemandem Kredit haben“ auch „etwas gut zu haben“ im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig sei. Diese wirtschaftliche Wertschätzung umfasst auch die Geschäftsehre. Gefährdet jemand den Kredit eines anderen durch die Behauptung von Tatsachen, die der Wahrheit zuwider sind, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

 

 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 19. September 2009 um 11:19 Uhr