| Aktiengattungen |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Dienstag, 09. Juni 2009 um 15:38 Uhr |
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Das moderne Aktienrecht überlässt es dem Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln (Prinzip der Einheitsaktie) oder an verschiedene Aktionäre unterschiedliche Arten von Aktien auszugeben. Unterscheidung nach Stimmrecht:
Unterscheidung nach Übertragbarkeit:
Unterscheidung nach Emissionszeitpunkt: (wird bei der zusätzlichen Neuausgabe von Aktien so definiert)
Unterscheidung nach Unternehmensanteil:
Sonstiges: Des Weiteren ist es rechtlich möglich, verschiedene Formen der Aktie zu mischen und beispielsweise Stammaktien als vinkulierte Namensaktien zu emittieren und gleichzeitig Vorzugsaktien in Form von Inhaberaktien auszugeben. Sollen nur neue Aktien eines Geschäftsbereiches emittiert werden, so bietet sich der tracking stock an. Des Weiteren gibt es den Zwischenschein, der an Stelle der Aktien vor Druck ausgegeben wird. Nach Ausstellung der endgültigen Aktie wird der Zwischenschein durch die Aktie ersetzt. Daneben sind Verbundaktien Sonderkonstruktionen, die mehrere Gesellschaften in einer Aktie verbriefen. [Quelle: Wikipedia] |
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