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Bei einem Kredit sollte man immer genau hinsehen, denn auf den ersten Blick können günstige Kredite durch hohe Gebühren und unflexible Gestaltungen schnell teuer werden, gerade dann, wenn man die Tilgung einmal aussetzen möchte. 

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Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 09. Juni 2009 um 15:38 Uhr
Das moderne Aktienrecht überlässt es dem Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln (Prinzip der Einheitsaktie) oder an verschiedene Aktionäre unterschiedliche Arten von Aktien auszugeben.

Unterscheidung nach Stimmrecht:

  • Stammaktie und
  • Vorzugsaktie (in der Schweiz Partizipationsscheine genannt).

Unterscheidung nach Übertragbarkeit:

  • Inhaberaktie (übliche Form der Aktie, die auf den jeweiligen Inhaber lautet und leicht übertragen werden kann)
  • Namensaktie (Aktien, bei denen der Aktionär im Unternehmensbuch verzeichnet ist), darunter
    • Vinkulierte Namensaktie (Namensaktie, die nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden darf)

Unterscheidung nach Emissionszeitpunkt: (wird bei der zusätzlichen Neuausgabe von Aktien so definiert)

  • Jungen Aktien und alten Aktien

Unterscheidung nach Unternehmensanteil:
  • Nennbetragsaktien (auch Nennwertaktien)
  • Stückaktien als unechte nennwertlose Aktien (bzw. Quotenaktien als echte nennwertlose Aktien)

Sonstiges: Des Weiteren ist es rechtlich möglich, verschiedene Formen der Aktie zu mischen und beispielsweise Stammaktien als vinkulierte Namensaktien zu emittieren und gleichzeitig Vorzugsaktien in Form von Inhaberaktien auszugeben.

Sollen nur neue Aktien eines Geschäftsbereiches emittiert werden, so bietet sich der tracking stock an.

Des Weiteren gibt es den Zwischenschein, der an Stelle der Aktien vor Druck ausgegeben wird. Nach Ausstellung der endgültigen Aktie wird der Zwischenschein durch die Aktie ersetzt.

Daneben sind Verbundaktien Sonderkonstruktionen, die mehrere Gesellschaften in einer Aktie verbriefen.


[Quelle: Wikipedia]